Begrünung
Obmann für Begrünung: Herr Ralph Möller
Es werden Begrünungsmaßnahmen durch die Kreisgruppe gefördert.
Im Einzelnen sind dies:
- Anlage von Hegebüschen
- Anlage von 1-reihigen oder mehrreihigen Windschutzanlegen
- Anlage von Streuobstwiesen
- Neuanlage oder Instandsetzung von Wasserflächen
(Eine Förderung von Fischteichen ist ausgeschlossen!)
Die Fördermittel kommen in der Regel aus der Jagdabgabe des Landes Schleswig-Holstein und betragen 85% der nachgewiesenen Nettokosten,
Die Anmeldung der Maßnahme erfolgt über den betreffenden Hegeringleiter beim
Begrünungsobmann, der eine Vorprüfung vornimmt. Es folgt dann ein Ortstermin
mit der Unteren Naturschutzbehörde, die der Maßnahme zustimmen muss.
Dem Antrag muss ein Kostenvoranschlag beigefügt werden.
Nach Fertigstellung der Maßnahme wird ein Abnahmetermin mit dem Begrünungsobmann und der UNB durchgeführt. Es wird geprüft, ob alle Auflagen erfüllt sind.
Der Begrünungsobmann reicht den Bewilligungsbescheid beim Schatzmeister der
Kreisgruppe ein, der die Auszahlung des Zuschusses vornimmt.
Begrünungsmaßnahmen 2015 und 2016
- Details
- Kategorie: Begrünung
Das folgende pdf dokumentiert den Stand der Begrünungsmaßnahmen aus Revieren der KJS Rendsburg-Ost für die Jahre 2015 und 2016. Es werden sowohl erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen sowie angedachte oder abschlägig beschiedene Maßnahmen aufgeführt.
Beantragen von Ersatzgeldern bei der UNB
- Details
- Kategorie: Begrünung
Präsentation zur Beantragung von Ersatzgeldern bei der Unteren Naturschutzbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde
Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörde
- Details
- Kategorie: Begrünung
Der anhängenden Karte können Sie entnehmen, in welcher Gemeinde in dem für uns relevanten Gebiet der KJS RD-Ost welcher Mitarbeiter der UNB zuständig ist. Außerdem sind die Kontaktdaten und Geschäftszeiten angegeben. Stand 1.1.2015